Erbrecht Erfurt
Das deutsche Erbrecht ist im Wesentlichen im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (§ 1922 bis § 2385) geregelt. Das deutsche Erbrecht wird durch 3 erbrechtliche Grundsätze geprägt und ausgestaltet und zwar durch die Grundsätze der Privaterbfolge, Testierfreiheit und Familienerbfolge.
Nach dem Grundsatz der Privaterbfolge wird das Vermögen des Erblassers aus privater Hand in private Hand weitervererbt, ohne dass der Staat erbrechtlichen Anteil am Nachlass hätte.
Nach dem Grundsatz der Testierfreiheit ist der Erblasser berechtigt, durch letztwillige rechtsgeschäftliche Verfügung über das Schicksal seines Vermögens nach dem Erbfall zu bestimmen. Der Erblasser kann somit allein entscheiden, welche beliebigen Personen er zu beliebigen Quoten zu seinen Erben einsetzt.
Nach dem Grundsatz der Familienerbfolge geht das Vermögen des Erblassers kraft Gesetzes auf seine Familie über, sofern der Erblasser keine letztwillige Verfügung getroffen haben sollte.
Zwar gebührt dem Grundsatz der Testierfreiheit und damit der gewillkürten Erbfolge grundsätzlich der Vorrang gegenüber dem so genannten Familienerbrecht, allerdings wird durch das Pflichtteilsrecht gewährleistet, dass den nächsten Angehörigen und dem Ehegatten ein schuldrechtlicher Anspruch auf den Wert ihres halben gesetzlichen Erbteils gebührt.
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Rechtsanwalt Martin Kretschmer |