Aktuelles
- Impfprioritäten sind rechtmäßig
- Außerordentliche Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis erfolgreich
- Sonn- und Feiertagsarbeit nur ausnahmsweise bei außerbetrieblichen Umständen zulässig
- Betriebliche Altersversorgung nur für die Zeit nach Betriebsübergang gesichert
- Diskriminierung wegen einer Behinderung bei zeitlicher Grenze zum Anzeigen einer Behinderung
Die Knappheit der Impfstoffe ermöglicht die Teilhabe an der Impfung nur im Rahmen verfügbarer Kapazitäten und erfordert eine Priorisierung.
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Die Bundesregierung kann durchRechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vermeidung erheblicher Schäden unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmer Sonn- und Feiertagsarbeit zulassen, wenn unvorhergesehene besonders schwerwiegende Umstände dafür vorliegen.
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Ein Arbeitgeber darf einen Entgeltzuschlag nicht nur an behinderte Arbeitnehmer zahlen, die eine Bescheinigung über die Anerkennung einer Behinderung nach einem bestimmten vom Arbeitgeber festgelegten Datum eingereicht haben.

Herzlich willkommen in der Kanzlei Rochlitz - Kretschmer - Vogel
Sehr geehrte Mandanten,
trotz und auch wegen der Einschränkungen in Folge der Corona-Krise stehen wir Ihnen, zu den üblichen Geschäftszeiten, mit Rat und Tat zur Seite.
Unter Berücksichtigung der derzeitigen Hygienempfehlungen ist es empfehlenswert, wenn Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per Email übermitteln. Nach zuvoriger telefonischer Anmeldung stehen wir auch für eine persönliche Besprechung in unserem Haus zur Verfügung.
0361 34772-0 info@rechtsanwalt-erfurt.info
Im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen in der Welt und unserem Land entstehen eine Vielzahl von bislang unbekannten Fragen und Problemstellungen, sei dies bei der Beantragung von Hilfeleistungen für Unternehmen, Soloselbständigen u. a., die Beantragung von Stundungen bei Mietzahlungen, Steuerzahlungen u. ä., die Beantragung von Überbrückungsdarlehen wegen Umsatzausfällen bei Geschäftsschließungen oder die Abwehr von Bußgeldern oder Strafen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), eine Regelung von der bis vor wenigen Tagen nur Spezialisten Kenntnis hatten.
Die Geschwindigkeit mit der neue oder geänderte Regelungen erlassen werden und die föderalen Strukturen der Bundesrepublik machen es für den juristischen Laien äußerst schwierig einen Überblick zu behalten.
Da die jüngsten Entscheidungen der Gesetzgeber zu teils massiven Einschränkungen in der persönlichen Freiheit führen, treffen diese Maßnahmen jeden einzelnen von uns in unterschiedlichem Maße, jedoch ist niemand, auch in der besonderen Krisensituation, rechtlos gestellt.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
wichtige aktuelle Regelungen
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
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Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
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Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
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Allgemeinverfügung der Stadt Gera zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus vom 19.03.2020
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Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus vom 20.03.2020
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Allgemeinverfügung für das Gebiet des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach vom 19.03.2020
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1. Ergänzung zu den Allgemeinverfügungen vom 17.03.2020 und 18.03.2020 der Stadt Weimar
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Übersicht aller sonstigen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte und Landkreise in Thüringen
Wir, die Rechtsanwälte und Fachanwälte Rochlitz, Kretschmer, Vogel und Krapf haben unseren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt, Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands. Wir sind auf Grund der unterschiedlichen Spezialisierungsrichtungen und Fachanwaltschaften in der Lage, unsere Mandanten in nahezu allen Rechtsfragen umfassend und kompetent zu beraten. Für die nicht zu unserem Kernbereich gehörenden Spezialgebiete stehen Ihnen unsere Kooperationspartner jederzeit ergänzend zur Verfügung.
Wir betreuen Mandanten vorwiegend aus den Bereichen der Bau- und Immobilienwirtschaft, auf den Gebieten des Miet-, Arbeits-, Familien- und Strafrechts sowie im Verwaltungsrecht. Zu unserem Mandantenstamm zählen hierbei sowohl Selbständige und Freiberufler, private und kommunale Unternehmen, Behörden und Eigenbetriebe, als auch Privatpersonen. Die persönliche Betreuung in unserem Hause erfolgt in der Regel durch einen im speziellen Problemreich erfahrenen und kompetenten Fachanwalt.
Unsere gut ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten stehen Ihnen für die Vereinbarung von Terminen sowie einer ersten Kontaktaufnahme jederzeit gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie uns Ihre Fragen und Probleme sowie die hierzu erforderlichen Unterlagen auch auf elektronischem Wege übermitteln, wir setzen uns hierzu unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
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