Inkasso- und Forderungsangelegenheiten
Neben den bereits vorgestellten Rechtsabteilungen verfügen wir über eine Inkasso- und Zwangsvollstreckungsabteilung mit hoher Sach- und Fachkompetenz. In Zeiten schlechter Zahlungsmoral ist es uns wichtig, bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen mit unserer Erfahrung zu helfen. Deshalb ist es an uns, kleine Betriebe und Privatleute vor Zahlungsverweigerern zu schützen.
Dieser Bereich unseres Tätigkeitsfeldes wird von Herrn Rechtsanwalt Vogel betreut. Diesem steht für den Bereich Inkasso / Forderungsbeitreibung Frau Nadine Vöth unterstützend zur Seite.
Frau Vöth verfügt über eine langjährige und umfassende Berufserfahrung und hat sich ein hohes Maß an Fachkenntnis im Bereich der Zwangsvollstreckung erworben, die es ihr ermöglichen, auch besonders gelagerte Problemfälle erfolgreich zu bearbeiten.
Wir haben die in unserem Hause bestehende Kompetenz in Fragen des Inkasso, der Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung gebündelt und neu strukturiert, sodass es uns möglich ist, die Forderungsbeitreibung vom ersten Mahnschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung für Sie persönlich bzw. Ihr Unternehmen zu übernehmen.
Somit umfasst unser Dienstleistungsangebot neben unserer außergerichtlichen Beratungstätigkeit, der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung nun auch die - für Sie oftmals mühsame und zeitaufwendige - Forderungsbeitreibung, die bei der Erwirkung eines Titels gegen Ihren Schuldner anfängt und bis hin zur tatsächlichen Begleichung der Ihnen zustehenden Forderung reicht.
Im Wege der Zwangsvollstreckung übernehmen wir die Beantragung von Zahlungsverboten, Anträge auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse (Kontopfändung, Lohnpfändung, Rentenpfändung, usw.), allgemeinen Zwangsvollstreckungsaufträgen ebenso wie die Immobiliarzwangsvollstreckung.
Auch betreuen wir Sie auf dem schwierigen Gebiet der Vollstreckungsangelegenheiten im Ausland.
Die Abteilung ist geeignet, auch für Firmenkunden im Rahmen eines "Outsourcing" das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung zu übernehmen.
Sprechen Sie uns bei Bedarf gern an. Sowohl Frau Vöth, als auch die Ihnen bereits bekannten Ansprechpartner stehen hierzu jederzeit gern zur Verfügung.
RA Torsten Vogel |