31.03.2014

Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe ab 01.06.2011

Das Bundeskabinett hat einen gesetzlichen Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beschlossen, der ab dem 01.06.2011 gilt.

In der entsprechenden Rechtsverordnung wird die Entgeltuntergrenze, also der Mindestlohn, festgelegt. Damit werden in- und ausländische Arbeitgeber in der Wach- und Sicherheitsbranche gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen. In Deutschlandnbsp betrifft dies rund 170.000 Personen.

Regional gestaffelte Mindestlöhne:

Ab 01.06.2011 gelten in der Sicherheitsdienstleistungsbranche regional gestaffelte Mindestlöhne zwischen

  • - 6,53 Euro (in allen östlichen Bundesländern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) und
  • - 8,60 Euro in Baden-Württemberg.
  • - Für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg liegen die Mindestlöhne zwischen 6,53 Euro und 8,60 Euro.

Die Sätze steigen in allen Bundesländern in zwei Stufen zum 01.03.2012 und zum 01.01.2013 auf 7,50 Euro bis 8,90 Euro an. Die Verordnung ist bis 31.12.2013 befristet.

Bundesregierung befürwortet branchenspezifische Mindestlöhne

Die Bundesregierung unterstützt Mindestlöhne in bestimmten Branchen, wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber sich darauf geeinigt haben.

Tarifvertragsparteien aus der Branche hatten - gerade mit Blick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit - frühzeitig ihr Interesse an einer entsprechenden Mindestlohnregelung bekundet. Das sind zum Beispiel der Bundesverband Wach- und Sicherheitsunternehmen e.V. (BDWS) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). In einem Mindestlohntarifvertrag sind die entsprechenden Mindestlohnsätze vereinbart.

Erste Auswertung aller Branchenmindestlöhne im Herbst 2011

Die Verordnung zum Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe wird bis zum 31.12.2013 befristet. Bereits im Herbst 2011 erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung. Das ist so im Koalitionsvertrag vorgesehen. Damit wird überprüft, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.