31.03.2014

Nebenkostenabrechnung nach Eigentumswechsel

Der BGH hat mit Beschluss vom 29.09.2004, Az.: XII ZR 148/02 entschieden, dass auch im gewerblichen Mietrecht bei einem Eigentumswechsel der Liegenschaft die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgelaufenen Abrechnungsperioden vom bisherigen Eigentümer und Vermieter erstellt werden müssen, der neue Eigentümer und Vermieter ist hierfür nicht einstandspflichtig.