12.03.2014

Gästeparkplätze bei Restaurants

Das Amtsgericht Lübeck hat zum Aktenzeichen 33 C 3926/11 festgestellt, dass ein Autofahrer, der außerhalb der Öffnungszeiten eines Restaurants seinen Wagen auf dessen Gästeparkplatz abstellt, damit rechnen muss abgeschleppt zu werden und dafür die Kosten zu tragen hat.

In der Begründung stellte das Gericht klar, dass das Abstellen eines Fahrzeuges auf einem privaten Kundenparkplatz, wenn dies unberechtigt ist, eine so genannte verbotene Eigenmacht darstellt, gegen die sich der Grundstücksbesitzer wehren darf, in dem er das Fahrzeug abschleppen lässt.

Auch die „Ausrede", man habe das Fahrzeuge dort abgestellt, weil man vorhabe, das Restaurant eventuell später aufzusuchen, ändere daran nichts, da eine solche Behauptung immer aufgestellt werden könne und nicht nachprüfbar sei.