Kriterien für die Annahme eines Versicherungsbetruges im Straßenverkehr
Manipulierte Verkehrsunfälle richten jedes Jahr einen finanziellen Schaden in Millionenhöhe an, wobei die Kosten regelmäßig durch die Versicherer auf die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer abgewälzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat das Landgericht in Wuppertal ein ganzes Bündel an Kriterien benannt, welche für einen fingierten Unfall sprechen können. Aus dem Urteil:
"Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sind im Allgemeinen vorgeschädigte Fahrzeuge, Altfahrzeuge oder kurzzeitig versicherte Fahrzeuge auf Schädigerseite, Abrechnung auf Reparaturkostenbasis, einfach zu stellender Unfallhergang an abgelegenen Unfallorten zu späten Tages bzw. Nachtzeiten, unerklärliche Fahrfehler, fehlende Plausibilität des Unfallherganges, keine unabhängigen Zeugen, die beteiligten Personen kommen aus der Fahrzeugbranche, die beteiligten Personen sind miteinander bekannt, Vorschäden werden verschwiegen, eine Nachbesichtigung wird verhindert, sofortiger Verkauf des Fahrzeuges, Schädiger räumt Verschulden sofort und uneingeschränkt ein und die Beteiligten leben in schwachen finanziellen Verhältnissen, fahren aber gleichwohl Fahrzeuge der gehobenen Klasse."
Landgericht Wuppertal, Urteil LG W 2 O 167 11 vom 02.04.2013
Normen: §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 823 BGB