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Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition ihre Pläne im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht deutlich konkretisiert.
Derzeit gibt es wieder verstärkt Versuche, mit gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern an die Daten und das Geld der Steuerzahler zu kommen.
Nach der Reform der Kleinunternehmerregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 hat das Bundesfinanzministerium nun Details zur Neuregelung bekannt gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag in seiner aktuellen Form abgewiesen.
Auch wenn beim Finanzamt noch ein Einspruch anhängig ist, erlassen die Städte und Gemeinden einen Grundsteuerbescheid, der bei Bedarf dann nachträglich korrigiert wird.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele wei-tere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz wird der Einkommensteuertarif für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld erhöht.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2025 gilt für B2B-Umsätze die Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung, zu der das Bundesfinanzministerium nun viele Details geregelt hat.
Im November 2024 startet die Vergabe der seit Jahren geplanten Wirtschafts-Identifikationsnummer, mit der sich künftig jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig gegenüber Finanzämtern und anderen Behörden identifizieren können soll.