49 50 51 [52]

Dem Kunden eines Internetanbieters steht ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der von ihm genutzte Internetanschluss nicht die mit dem Anbieter vereinbarte Geschwindigkeit erreicht.
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 07.05.2009


Mehr erfahren

49 50 51 [52]