Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.
Neben der für alle Steuerzahler positiven erweiterten Abziehbarkeit von Beiträgen für eine Basisrente gibt es auch für Familien mehrere Änderungen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für die wirksame Einreichung der Steuererklärung ausreicht, wenn diese und ein unterschriebenes Deckblatt dem Finanzamt gefaxt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.10.2014
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs unterliegen Eintrittsgelder für ein Dorffest dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.11.2014
Der Geschäftsführer einer GmbH kann die Kosten für ein Privatflugzeug und den Erwerb einer internationalen Fluglizenz auch dann nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn er das Flugzeug teilweise zur Wahrnehmung von Geschäftsterminen nutzt.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 14.10.2014
Erstreckt sich ein Auslandsaufenthalt über mehr als ein Jahr, ist in der Regel auch dann nicht von einem inländischen Wohnsitz auszugehen, wenn der Steuerpflichtige eine inländische Wohnung weiterhin nutzen könnte.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 18.06.2014
Nutzen mehrere Personen ein gemeinsames Konto bei Ebay, schuldet diejenige Person die Umsatzsteuer, auf deren Namen das gemeinsame Konto läuft.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2013
Als steuerlich abzugsfähige Berufskleidung können nur solche Kleidungsstücke im Rahmen der Steuer berücksichtigt werden, deren berufsspezifischen Eigenschaften eine Verwendung im privaten Bereich so gut wie ausschließen.
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014
Gerichts- und Anwaltskosten eines Scheidungsprozesses sind weiterhin steuerlich abzugsfähig, wohingegen Kosten einer geschlossenen Scheidungsfolgenvereinbarung nicht berücksichtigt werden.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.11.2014
Erpressungszahlungen können nur dann als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuer berücksichtigt werden, wenn die wesentliche Ursache für die Erpressung nicht im Verhalten des Steuerpflichtigen zu finden ist.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.04.2014